Fraktions - und Vorstandsitzung

 Einladung zur nächsten Fraktions-SitzungAm Montag, den 28. Oktober um 19:00 Uhr findet unsere nächste Fraktions-& Vorstands-Sitzung in der Martinsklause in der Kirchenstraße statt. Vorrangig werden die Themen der Tagesordnungen zu den nach-folgenden öffentlichen Sitzungen der Stadtverordneten behandelt. Hinweis, diese Tagesordnungen werden wie immer vorzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Gäste sind wie immer herzlich willkommen

Neuregelung der Grundsteuer dringend notwendig
Zu diesem sensiblen Thema fand von den Stadtver-bänden der CDU Neckarsteinach und CDU Hirschhorn am 11. Oktober 2019 in der Mark-Twain Stube in Hirschhorn 

Neuregelung der Grundsteuer dringend notwendig

Zu diesem sensiblen Thema fand von den Stadtver-bänden der CDU Neckarsteinach und CDU Hirschhorn am 11. Oktober 2019 in der Mark-Twain Stube in Hirschhorn eine Informationsveranstaltung mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, MdB  Dr. Michael Meister, statt. Zu Beginn seines Vortrages ging Dr. Meister weit zurück und erläuterte, dass es die Grundsteuer schon 1861 bei den Preußen gab. Bei uns ist diese seit 1949 in unserem Grundgesetzt verankert.

Dr. Meister eingerahmt von den Vorsitzenden der beiden Stadtverbände

In Westdeutschland wird die Grundsteuer seit 1964 nach Einheitswerten berechnet, aber in Ostdeutsch-land wurde sie seit 1935 nie geändert.das führte dazu, dass das Gesetz schon im Jahr 2002 als verfassungswidrig eingestuft wurde. Nun erklärte im April 2018 das Bundesverfassungs-gericht dieses System für verfassungswidrig und setzte der Regierung eine Frist. Bis Ende 2019 muss die Regierung diese notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.

Die Reform ist insbesondere für die Kommunen  von herausragender Bedeutung, da die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune zählt. Sie dient zur Finanzierung ihrer Aufgaben und ist unverzichtbar.

Um den Behörden genug Zeit für die Neuberechnung der Grundsteuer zu geben, dürfen bis Ende 2024 noch die alten Grundlagen zur Berechnung angewendet werden. Es gibt eine Übergangszeit von 5 Jahren.

Ab dem 01.01. 2025 muss die neue Grundlage zur Berechnung herangezogen werden.

Die Berechnungen sollen künftig alle 6-7 Jahre überprüft werden.

Es wurden auch verschiedene Berechnungsmodelle aufgezeigt. Hier ist es den Bundesländern freigestellt welches Modell für die Berechnung angewendet werden soll.


Besucher der Veranstaltung! Vorne links Frau Dörr ehem. MDL