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Neckarsteinach
CDU Stadtverband Neckarsteinach

Das Paket der hessischen Landesregierung zur Stärkung der Kommunen in Hessen

Maßnahmenpaket zur finanziellen Stärkung der hessischen Kommunen verabschiedet

Unsere Kommunen bilden das Fundamtent unseres Gemeinwesens. Kommunale Handlungsfähigkeit ist damit in erster Linie keine Verwaltungsfrage, sondern die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Stabilität und Wohlstand in allen Regionen.

Wir erkennen die schwierige finanzielle Situation der Kommunen an. Die Ausgabendynamik und die wachsenden Aufgaben der Kommunen, die in erster Linie Vorgaben des Bundes entspringen, belasten die kommunalen Haushalte in immer stärkerem Maße. 

Wir stehen in Hessen seit Jahren an der Seite unserer Kommunen, gerade auch in schwierigen Zeiten. Mit einem umfassenden Kommunalpaket wollen wir sie unterstützen: 

  • Mit einem Nachtragshaushalt für 2025 stellen wir noch in diesem Jahr 300 Mio. Euro zusätzlich aus Landesmitteln bereit, um die Kommunen direkt zu entlasten und Investitionen zu ermöglichen. Die Verteilung der Mittel erfolge nach der Systematik des KFA. 
  • Wir steigern den Kommunalen Finanzausgleich 2026 auf ein Rekordvolumen von 7,405 Mrd. Euro (plus 274 Mio. Euro(. Dabei werde die Mittel durch Anpassungen in der Systematik des KFA noch zielgenauer verteilt, sodass insbesondere finanz- und strukturschwache Kommunen entlastet werden. Dabei haben wir den Ergänzungssatz für den ländlichen Raum mehr als verdoppelt: Durch unseren Änderungsantrag heben wir diesen Ergänzussasatz gegenüber dem Gesetzentwurf nochmals an und fördern so gezielt ländliche Kommunen mit besonderer Siedlungsstruktur. Zusätzlich führen wir einen neuen Ergänzungsansatz für Kinder ein. 
  • Wir beteiligen die Kommunen mit 4,7 Mrd. Euro am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Damit erhalten die Kommunen den Großteil des Sondervermögens (Gesamtvolumen 7,4 Mrd. Euro). 1,78 Mrd. Euro stehen dem Land Hessen für Investitionen zur Verfügung. Weitere 950 Millionen sind für Krankenhäuser in Hessen vorgesehen. Bei der Beteiligung unserer Kommunen liegen wir damit bundesweit im Spitzenfeld. Weitergehende Forderungen der Grünen (bis zu 80 Prozent) sind unseriös; Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen beteiligen die Kommunen mit einer deutlich niedrigeren Quote. Die Kommunen können frei über die Verwendung der Mittel entscheiden. Sie kennen die Bedarfe vor Ort am besten und wissen, wo Investitionen notwendig sind. Wir sichern eine freie Entscheidung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und definieren lediglich eine Positivliste mit Investitionsbereichen, die mit diesen Mitteln finanziert werden können. Wir verteilen die MIttel aus dem Sondervermögen zielgenau auf die Kommunen. 50 Prozent der Kommunalmittel aus dem Sondervermögen entfallen auf die kreisangehörigen Städte und gemeinden, 25 Prozenz auf die Landkreise und 25 Prozent auf die kreisfreien Städte. Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen richtet sich zu 75 Prozent nach er Einwohnerzahl und zu 25 Prozent nach der Finanzkraft der Kommunen. 
  • Mit dem Finanzplanungserlass 2026 schaffen wir zusätzliche Flexibilität für die Kommunen. Durch die Fortführung der globalen Minderausgabe, der Stundung der Hessenkasse, die Möglichkeit der Nutzung der frei verfügbaren Liquidität und die Nichtbildung von Liquiditätspuffern wird die Handhabung der Haushaltsaufstellung der Kommunen vereinfacht. Zudem werden Förderungen für (Sport-) Vereine und das Ehrenamt auch bei defizitären Haushalten nicht beanstandet, um den gesellschaftlichen Zusammenhang zu stärken.
  • Parallel arbeiten wir an vielen Stellen gegen die Ausgabendynamik der Kommunen an, indem wir Standards überprüfen und Bürokratie abbauen. Beispiele sind das Kommunale Flexibilisierungsgesetz, Erleichterungen im HKJGB, der HBO sowie beim Denkmalschutz, das EntbürokratisierungsG und viele weitere Maßnahmen. Zudem werden wir zeitnah das HVTG novellieren. Durch höhereWertgrenzen wollen wir die Vergabepraxis effizienter gestalten und Investitionsvorhaben beschleunigen. 
  • Auch und gerade im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes gab es große Erleichterungen: Zu nennen sind beispielsweise der Abschluss einer Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen, der Entfall der jährlichen Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutzfahrzeuge bei der unteren Katastrophnschutzbehörde oder die Entwicklung eines Musterfeuerwehrhauses zur Vereinfachung der Beschaffung. (Mehr dazu nach dem Besuch unseres Hessischen Innenministers Poseck im Hessischen Neckartal) 
  • Parallel ist aber auch und vor allem der Bund gefordert. Deshalb setzen wir uns auch fort für einen Abbau von Bürokratie und das konsequente Anwenden der Konnexitätsprinzips ein. Eine echte Entlastung kann nur durch Reformen um Bund erreicht werden, der den Rahmen für die wirklich großen Ausgabenblöcke in den kommunalen Haushalten setzt (etwa bei der Eingliederungs- oder Sozialhilfe, aber auch bei der Kinderbetreuung) 
  • Wir erkennen die bisherigen Bemühungen der neuen Bundesregierung an, die schon erste Entlastungen beschlossen hat und setzen darauf, dass sie diesen Weg konsequent weitergeht. So konnte zum Beispiel nach der, durch unter anderem Hessen initiierten, Aufnahme des Konnexitätsprinzips in den Bundes-Koalitionsvertrag eine Kompensation der aus dem "Wachstumsbooster" resultierenden vorrübergehenden Steuermindereinnahmen über eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung erreicht werden. Bis 2029 beläuft sich diesse Kompensationsleistung für die Kommunen auf 1,15 Mrd. Euro. 

Viele dieser Maßnahmen gehen auf unseren steten Austausch mit der kommunalen Familie zurück und sind unmittelbare Folge unserer Gespräche. Diesen Weg gehen wir auch in der Zukunft konsequent weiter. Zuhören - verstehen - machen, das bleibt unser Anspruch im Dialog mit unseren Kommunen in Hessen, insbesondere auch bei allen weiteren Fragen der Staatsmodernisierung. 

Herr Frau
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