Grundgesetzänderung im Bundestag

Ein Brief des Parteivorsizenden Friedrich Merz

Der Deutsche Bundestag hat gestern wegweisende Änderungen der Finanz- und Schuldenregeln im Grundgesetz beschlossen. Wir alle haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und ich weiß, dass wir unserer Partei damit viel zugemutet haben. Sie war aber notwendig und richtig. Die Änderungen des Grundgesetzes sind ein Baustein dafür, dass eine künftige Regierung in der Lage sein wird, die Probleme in unserem Land zu lösen und in Europa die Führungsverantwortung wahrzunehmen, die von Deutschland erwartet wird.

Die politischen Bedingungen in der Welt verändern sich rasant und haben massive Auswirkungen auf Deutschland und Europa. Wir sind bereit und gewillt, die Veränderungen in der Welt anzunehmen und tun das Notwendige, um unser Land darauf vorzubereiten. Die CDU übernimmt historische Verantwortung.
 
Der Deutsche Bundestag hat gestern wegweisende Änderungen der Finanz- und Schuldenregeln im Grundgesetz beschlossen. Wir alle haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und ich weiß, dass wir unserer Partei damit viel zugemutet haben. Sie war aber notwendig und richtig. Die Änderungen des Grundgesetzes sind ein Baustein dafür, dass eine künftige Regierung in der Lage sein wird, die Probleme in unserem Land zu lösen und in Europa die Führungsverantwortung wahrzunehmen, die von Deutschland erwartet wird.
 
In meiner Rede im Deutschen Bundestag habe ich ausführlich begründet, warum die Grundgesetzänderungen richtig sind und welche Ziele wir damit verfolgen. Sie können die Rede hier in voller Länge  ansehen. Ich bin zuversichtlich, dass auch der Bundesrat am Freitag den Grundgesetzänderungen zustimmen wird.
 
Mit den Grundgesetzänderungen verfolgen wir drei konkrete Ziele:
 

  1. Deutschland muss verteidigungsfähig und verteidigungsbereit sein. Deswegen nehmen wir alle Ausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit Deutschlands und dem Schutz vor inneren und äußeren Bedrohungen stehen, von der Schuldenbremse aus. Das betrifft Verteidigungsausgaben, Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.
     
    Ich habe bereits vor knapp zwei Wochen gesagt: Für unsere Verteidigung muss gelten: Whatever it takes. Es darf und wird an keiner Stelle an den finanziellen Mitteln fehlen, um die Freiheit und den Frieden in Deutschland und Europa zu verteidigen. Diese klare Botschaft senden wir an unsere Partner und Freunde, aber auch an unsere Gegner und Feinde.
     
  2. Mit zusätzlichen Investitionen in unsere Infrastruktur haben wir die Chance, eine neue wirtschaftliche Dynamik zu entfachen. Deshalb schaffen wir ein Sondervermögen von 500 Mrd. EUR. Länder und Kommunen erhalten aus diesem Sondervermögen 100 Mrd. EUR für Investitionen, 100 Mrd. EUR werden dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt. Das war Bestandteil der Einigung von CDU/CSU, SPD und Grünen. Über die Laufzeit von 12 Jahren nehmen wir pro Jahr durchschnittlich etwa zehn Prozent eines regulären Bundeshaushaltes an Krediten auf, um zusätzliche Investitionen zu tätigen.
     
    Diese Schulden sind verantwortbar, wenn wir unser Land damit wieder nach vorne bringen. Sie sind auch eine große Verantwortung, mit dem Geld sorgfältig umzugehen. Wir werden die Investitionen einbetten in einen Kurs von Strukturreformen, Staatsmodernisierung, der Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, des umfangreichen Bürokratierückbaus sowie von Haushaltskonsolidierung und Impulsen für neues Wachstum.
     
    Ich bin überzeugt: Es kann uns mit dem Sondervermögen gelingen, Wachstum zu schaffen und in die Substanz unseres Landes zu investieren. Es wird gleichzeitig dabei helfen, die große Herausforderung der vereinbarten Klimaschutzziele für das Jahr 2045 anzugehen, die seit Jahren auch Beschlusslage unserer Partei sind. Wie diese Mittel verwendet werden, wird einer von uns geführten Bundesregierung vorbehalten sein – niemandem sonst. Wie führende Verfassungsjuristen bestätigen, ist durch diese Zweckbestimmung natürlich kein neues Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen worden.
     
  3. Unsere Bundesländer brauchen für die Bewältigung ihrer Kernaufgaben mehr finanzielle Spielräume. Dazu werden die Regeln zur Schuldenbremse für die Länder so angepasst, dass den Ländern zukünftig – analog zum Bund – eine strukturelle Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist.
     
    Unser Land muss wieder funktionieren. Dafür sorgen wir. Die Menschen müssen und werden in den nächsten Jahren vor Ort in den Städten und Gemeinden spüren, dass die Mittel ihren Alltag konkret verbessern. Diesem Ziel dienen die vereinbarten Maßnahmen und wir werden alles dafür tun, dass sie dazu führen, auf allen Ebenen mehr privates Kapital zu mobilisieren, das für zusätzliches Wachstum sorgen wird.

Viele Grüße
Ihr Friedrich Merz MdB
Vorsitzender der CDU Deutschlands