ZUM ERSTEN PETITIONS-GESETZ FÜR HESSEN

Pressemitteilung aus dem hessischen Landtag

Das Petitionsrecht ist ein „Jedermannsrecht“ und ein wichtiges Instrument der direkten Bürgerbeteiligung. Im vergangenen Jahr haben über 1.400 Menschen eine solche Eingabe an den Hessischen Landtag gerichtet und die Abgeordneten um ihre Unterstützung in verschiedensten Angelegenheiten gebeten. Die Petentinnen und Petenten nutzen dadurch die Möglichkeit, sich direkt und unkompliziert an den Landtag zu wenden und um Unterstützung für ihre Anliegen durch den Petitionsausschuss zu bitten.
Das Petitionsrecht ist ein „Jedermannsrecht“ und ein wichtiges Instrument der direkten Bürgerbeteiligung. Im vergangenen Jahr haben über 1.400 Menschen eine solche Eingabe an den Hessischen Landtag gerichtet und die Abgeordneten um ihre Unterstützung in verschiedensten Angelegenheiten gebeten. Die Petentinnen und Petenten nutzen dadurch die Möglichkeit, sich direkt und unkompliziert an den Landtag zu wenden und um Unterstützung für ihre Anliegen durch den Petitionsausschuss zu bitten.Bei diesem niederschwelligen Verfahren ist es nicht nötig, Unterschriften zu sammeln, Quoren zu erreichen oder sich andere Unterstützer zu suchen. Nach Einreichung kümmern sich die Abgeordneten vielmehr um jedes einzelne Anliegen und suchen in Ortsterminen oder bei runden Tischen mit allen Beteiligten nach gemeinsamen Lösungen. Mit dem Petitionsgesetz werden die Re-gelungen für die Behandlung von Petiti-onen nun erstmals in Hessen als Gesetz festgeschrieben. Das ist ein wichtiges Signal für die Bedeutung und auch eine Aufwertung der Arbeit des Petitionsaus-schusses. Es trägt außerdem dazu bei, das Petitionsrecht noch transparenter für die Bürgerinnen und Bürger zu machen. Zudem werden die Auskunfts- und Informationsrechte der Abgeordneten deutlich aufgewertet. Die Tatsache, dass das Gesetz gemeinsam von den vier de-mokratischen Fraktionen des Landtages eingebracht wurde, unterstreicht dabei nicht nur die besondere Bedeutung des Petitionsrechts, sondern darüber hinaus den gemeinsamen, fraktionsübergreifen-den Willen, an Lösungen zum Wohle der Menschen in unserem Land zu arbeiten.